Bedingungen

12. März 2008

Unter den Bedingungen eines Darlehens versteht man dessen Kondition, die Bedingungen für Rückzahlung und Auszahlung sowie die Sicherheitenstellung, die vor Vertragserstellung mit dem Kunden im Gespräch erörtert wurden. Weiterhin gehören hierzu die Dauer der Zinsfestschreibung, eventuell zu berechnende Bereitstellungszinsen sowie Bearbeitungsgebühren. Anhand dieser Bedingungen kann ein einzelnes Darlehen bewertet werden, auch die Ermittlung des effektiven Jahreszinses ist hiermit möglich.
Alle Bedingungen, die mit dem Darlehen unmittelbar in Verbindung stehen, müssen im Darlehensvertrag genannt sein.
Diese Bedingungen sind nicht zu verwechseln mit den Darlehensbedingungen. Sie regeln nicht die Details zum Kreditvertrag, sondern eher allgemein die Rechtsbeziehung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Sie sind entweder als Anhang im Kreditvertrag genannt, oder aber sie werden dem Darlehensnehmer separat ausgehändigt.

Bebauungsplan

10. März 2008

Ein Bebauungsplan gibt über ein bestimmtes Gebiet Auskunft, welche Art der Bebauung hier rechtlich zulässig ist. So findet man in diesem Plan, wie dieses Gebiet künftig aussehen soll, er enthält Straßen, Grünanlagen sowie die Größe und Anzahl der bebaubaren Flächen. Weiterhin erkennt man auch, welche Flächen nicht bebaut werden sollen und somit auch künftig als Grünflächen verbleiben.
Der Bebauungsplan regelt die aktuelle, aber auch die künftige Bausituation eines Gebietes. So kann aus Planungen hervorgehen, ob bestimmte Flächen künftig als Bauland genutzt werden sollen und somit den Status Bauerwartungsland erhalten.
Der Bebauungsplan unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip, er muss daher für alle interessierte öffentlich zugänglich sein.

Bearbeitungsgebühren

03. März 2008

Die Bearbeitungsgebühr ist die Gebühr, die für die Darlehensanfrage und deren Bearbeitung berechnet wird. In der Regel fällt sie bei Konsumentenkrediten an, die Höhe liegt zwischen 2%-3% der Darlehenssumme. Hier wird die Bearbeitungsgebühr dann zusammen mit den Zinsen auf den Darlehensnominalbetrag aufgeschlagen, um die monatliche Rate zu ermitteln.
Im Bereich der Baufinanzierungsdarlehen wird die Bearbeitungsgebühr ebenfalls berechnet, viele Banken, vor allem Direktbanken, verzichten mittlerweile jedoch bereits hierauf. Für Baufinanzierungsdarlehen fällt dann lediglich die Wertermittlungsgebühr an, welche für die Bewertung der als Sicherheit dienenden Immobilie verwendet wird.
Der Vorteil hierbei: Die Wertermittlungsgebühr ist keine Größe, die in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden muss, die Bearbeitungsgebühr hingegen schon.

Bearbeitungsentgelt

29. Februar 2008

Unter dem Bearbeitungsentgelt versteht man eine Gebühr, die einmalig für die Prüfung der Kreditwürdigkeit und für die Bewertung der gestellten Sicherheiten berechnet wird. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes wird entweder pauschal festgelegt (Bsp. 500 Euro), oder aber sie wird anhand der Darlehenssumme berechnet (1%-3% der Darlehenssumme).
Das Bearbeitungsentgelt muss vom Kunden sofort bei Auszahlung des Darlehens beglichen werden. In der Praxis erfolgt der Abzug dieser Kosten direkt bei Auszahlung von der Darlehenssumme.
Das Bearbeitungsentgelt ist eine wichtige Größe, um den effektiven Jahreszins zu berechnen, denn sie stellt einen nicht zu vernachlässigbaren Kostenfaktor dar.
Für Baudarlehen zum Beispiel fallen jedoch weitere Kosten an. So zum Beispiel die Wertermittlungsgebühr zur Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie und zur Ermittlung des Beleihungswertes.

Bauzwischenfinanzierung

27. Februar 2008

Die Bauzwischenfinanzierung stellt ein kurzfristiges Darlehen dar, welches nach Ablauf entweder durch ein langfristiges Annuitätendarlehen oder ein Bauspardarlehen abgelöst wird. Diese Form der Finanzierung wird eingesetzt, wenn etwa durch eine Verzögerung der Eigentumsumschreibung noch kein langfristiges Baudarlehen vergeben werden kann.
Deutlich häufiger wird die Bauzwischenfinanzierung jedoch im Rahmen von Bausparverträgen genutzt. Wenn bei Bausparverträgen die Mindestansparung vorhanden ist, die Zuteilung aber aufgrund der Mindestvertragslaufzeit noch nicht erfolgen kann, dient die Bauzwischenfinanzierung der Vorfinanzierung der Bausparsumme. Der Kredit wird daher auch nur in dieser Höhe vergeben.
Die Konditionen für Bauzwischenfinanzierungen orientieren sich am Geldmarkt, in der Regel sind es sogar variabel verzinsliche Darlehen. Zwischenfinanzierungen werden zudem von Bausparkassen selbst angeboten, dann jedoch meist zu sehr günstigen Konditionen.

Bauwesenversicherung

25. Februar 2008

Die Bauwesenversicherung bezeichnet heute üblicherweise die Bauleistungsversicherung. Sie schützt den Bauherren vor unvorhergesehenen Schäden, etwa in Folge von Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Die Bauwesenversicherung übernimmt in diesem Fall die Wiederherstellungskosten, notwendige Aufräumarbeiten sowie Gutachterkosten, sofern sie gefordert werden. Da auf jeder Baustelle durch Unachtsamkeit oder eben höhere Gewalt Schäden entstehen können, sollte jeder Bauherr diese Versicherung abschließen. Sie zahlt im übrigen auch bei Vandalismus oder bei Diebstahl von Teilen, die bereits fest mit dem Haus verbunden sind (eingebaute Fenster oder Heizkörper).
Sollte ein Gebäude jedoch durch Feuer beschädigt werden, übernimmt die Bauwesenversicherung diesen Schaden nicht. Hierfür gibt es eine spezielle Feuer-Rohbauversicherung.
Die Bauwesenversicherung wird für die gesamte Bauzeit abgeschlossen, sie erlischt mit der Anzeige der Fertigstellung an die Versicherung.

Bauwert

22. Februar 2008

Um den Beleihungswert eines Hauses zu ermitteln, ist der Bauwert von entscheidender Bedeutung. Er berechnet sich aus den Herstellungskosten des Gebäudes sowie den Außenanlagen.
Bei Neubauten wird der Bauwert anhand der nachgewiesenen Herstellungskosten ermittelt, hiervon wird ein Abschlag von durchschnittlich 10-20% vorgenommen. Die Höhe des Abschlages richtet sich nach den Veräußerungschancen des Objektes und ist daher regional verschieden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Anzahl der Kubikmeter umbauten Raumes mit einer festgesetzten Größe zu multiplizieren. Jede Bank verwendet hierfür spezielle Tabellen, aus denen diese Werte hervorgehen. Sie richten sich nach der Ausstattung und der Lage des Objektes.
Bei Altbauten hingegen wird der Bauwert nach dem Indexverfahren ermittelt. Als Grundlage werden die Bauwertverhältnisse aus dem Jahr 1913 genutzt und gleich 100 gesetzt. Der Baukostenindex ermöglicht hier die Anpassung an aktuelle Kostenverhältnisse. Auch hier erfolgt zumeist noch ein Risikoabschlag.

Bauträgermodell

20. Februar 2008

Bei dem Bauträgermodell wird ein Vertrag mit einem Bauträger geschlossen, welcher die Beschaffung eines Grundstückes und die Errichtung einer Immobilie beinhaltet.
Der Bauträger übernimmt beim Bauträgermodell den Kauf sowie die Errichtung des Gebäudes in eigenem Namen, tätigt jedoch selbst keine Arbeiten. Das Gebäude wird in aller Regel schlüsselfertig an den Erwerber übergeben.
Die Kosten der Herstellung werden mit den Geldern der Anleger finanziert, der Bauträger muss hierfür jedoch entsprechende Sicherheiten stellen bzw. eine geeignete Versicherung abschließen.
Welche Leistungen der Erwerber vom Bauträger verlangen kann, zeigt ein hierfür erstelltes Prospekt, welches der Prospekthaftung unterliegt. Hier werden die einzelnen Leistungen aufgelistet, ebenso die Ausstattung und Materialverwendung.
Das Bauträgermodell ist vor allem aufgrund seiner steuerlichen Ausgestaltung interessant.

Bauträger

18. Februar 2008

Als Bauträger werden Unternehmen bezeichnet, die auf einem vorher bestimmten Grundstück ein Haus errichten, welches sie anschließend an ihre Kunden verkaufen.
Somit enthält ein Bauträgervertrag Eigenschaften eines Kaufvertrages (Grundstück) und eines Werkvertrages (Errichtung des Gebäudes). Aufgrund der Veräußerung des Grundstückes muss der Vertrag mit einem Bauträger notariell beurkundet werden.
Da der Bauträger sich um den Grundstückskauf sowie alle notwendigen Organisationsaufgaben in Bezug auf die Errichtung des Objektes übernimmt, muss der Kunde selbst keine Aufgaben übernehmen. Auf der anderen Seite kann er auch nur selten Einfluss auf die Baugestaltung sowie den Grundriss des Gebäudes nehmen. Gleichzeitig muss der Bauträger aber die Bauausführung überwachen, denn er haftet dem Käufer gegenüber für Baumängel. Sofern diese auftreten, muss er sie binnen einer angemessenen Frist beseitigen lassen.
Um die Zuverlässigkeit eines Bauträgers überprüfen zu können, sollten vor der Unterschrift auf dem Vertrag einige Auskünfte eingeholt werden, so zum Beispiel die Einholung einer Bankauskunft. Aber auch Referenzobjekte können von der Arbeit des Bauträgers und dessen Qualität berichten.

Bausparvertrag

15. Februar 2008

Der Bausparvertrag ist noch immer ein Teil der klassischen Immobilienfinanzierung. Einmal abgeschlossen, erhält der Kunde einen Darlehensanspruch (sofern die Bonitätsrichtlinien eingehalten werden) zu festgelegten Zinsen. Somit wirken sich Zinssatzänderungen der EZB nicht mehr negativ auf die Gesamtfinanzierung aus.
Das Darlehen aus dem Bausparvertrag kann bei Erreichen des Mindestbausparguthabens und der Mindestvertragslaufzeit. Diesen Zeitpunkt bezeichnet man als Zuteilung. Zum Zuteilungstermin hat der Kunde immer die Wahl, ob das Bausparguthaben allein ausgezahlt oder ob das Darlehen in Anspruch genommen werden soll.
Ein Bausparvertrag kann bereits für Kinder abgeschlossen werden. Ab 16 Jahren besteht zudem ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie, diese wird in Höhe von 8,8% auf Einzahlungen bis 512 Euro pro Person gezahlt.
Bausparverträge kann man sowohl bei Banken und Versicherungen sowie freien Vertretern abschließen.