Alleineigentum
Mittwoch, November 21st, 2007Wird ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, erfolgt die Trennung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Sonder- oder Alleineigentum ist hierbei die abgeschlossene Wohnung, aber auch Garagen oder Stellplätze, sofern sie dauerhaft markiert sind, gehören hierzu. Auch abgeschlossene Kellerräume oder der Dachboden kann Alleineigentum begründen. Die genaue Regelung findet sich in der Teilungserklärung. Hierin ... weiterlesen » Alleineigentum