Freitag, November 30th, 2007
Auch wenn beim Notar ein Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet wurde, erfolgt der Übergang des dinglichen Rechts erst mit Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, da unter Umständen vorher gewisse Auflagen wie zum Beispiel die Löschung von Grundpfandrechten und die Bezahlung des Kaufpreises ...
weiterlesen » Auflassungsvormerkung
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Freitag, November 16th, 2007
Aufgrund der Übersichtlichkeit wird ein Grundbuch in verschiedene Abteilungen untergliedert.
Die Aufschrift des Grundbuches (auch Deckblatt genannt) enthält Daten zum Amtsgericht, dem Grundbuchbezirk, Band- und Blattnummer sowie der Grundbuchart (Erbbau-/Wohnungs-/Grundbuch)
Im Bestandsverzeichnis werden die Wirtschaftsart (Nutzungsart), die Grundstücksgröße, seine Lage und die Flurstücknummer angegeben.
Nachfolgend ist das Grundbuch in drei Abteilungen aufgeteilt.
In der ...
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