Freitag, November 30th, 2007
Auch wenn beim Notar ein Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet wurde, erfolgt der Übergang des dinglichen Rechts erst mit Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, da unter Umständen vorher gewisse Auflagen wie zum Beispiel die Löschung von Grundpfandrechten und die Bezahlung des Kaufpreises ...
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Donnerstag, November 29th, 2007
Unter der Auflassung versteht man die Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang von Grundstücken. Diese Erklärung muss vor einem Notar von beiden Parteien persönlich abgegeben werden. Natürlich ist auch die Benennung von Bevollmächtigten möglich. In der Regel wird diese zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet, die Auflassung kann aber ...
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