Auflassung
Donnerstag, November 29th, 2007Unter der Auflassung versteht man die Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang von Grundstücken. Diese Erklärung muss vor einem Notar von beiden Parteien persönlich abgegeben werden. Natürlich ist auch die Benennung von Bevollmächtigten möglich. In der Regel wird diese zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet, die Auflassung kann aber ... weiterlesen » Auflassung