Abgeschlossenheitsbescheinigung

Dienstag, November 13th, 2007

Wenn Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verkauft werden sollen, muss für jede dieser Wohnungen ein separates Grundbuchblatt angelegt werden. Dieses Wohnungsgrundbuchblatt gibt dann den Eigentümer an und gibt weiterhin Auskunft über bestehende dingliche Rechte (Eintragung einer Grundschuld, Wohnungsrecht). Nur durch diese Erstellung ist eine Trennung von Sondereigentum (die Wohnung selbst) und Miteigentumsanteil (Abstellraum, ... weiterlesen » Abgeschlossenheitsbescheinigung