Bauförderung des Staates

22. Dezember 2007

Um Familien mit geringem Einkommen oder mit vielen Kindern zu unterstützen, wird unter Umständen eine Bauförderung vom Staat gewährt. Ein Anspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. Diese Bauförderung wird von den einzelnen Bundesländern vergeben, die Richtlinien über die Förderhöhe und die Voraussetzungen sind daher sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich aber gilt, dass nur eigen genutzte Bauten gefördert werden, ebenso müssen bestimmte Einkommensgrenze eingehalten werden. Auch darf das Haus nach der Renovierung bestimmte Wohnflächengrößen nicht überschreiten. Zudem erfolgt die Förderung nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze, die verhindern soll, dass Luxusbauten errichtet werden.
Wer die Bauförderung des Staates in Anspruch nehmen möchte, muss diese in jedem Fall vor dem Start des Bauvorhabens beantragen.
Die Bauförderung des Staates kann entweder durch Aufwendungszuschüsse oder Aufwendungsdarlehen erfolgen.

Bauförderung

20. Dezember 2007

Wer ein Haus baut oder renoviert, kann unter Umständen staatliche Förderung beantragen. Dies können entweder staatliche Zuschüsse sein, die für eine gewisse Zeit gezahlt werden, um die monatliche Belastung zu senken. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist für den Erhalt einer solchen Bauförderung eine Verdienstgrenze einzuhalten, weiterhin darf das Objekt die vorgeschriebene Wohnflächenzahl nicht überschreiten. Auch muss die private Nutzung garantiert sein.
Weiterhin gewährt die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine Bauförderung über die Ausgabe von zinsverbilligten Darlehen. So werden hier in erster Linie Bauten gefördert, die gewisse Energiewerte einhalten oder die Solarstrom nutzen. Aber auch Modernisierer erhalten über die KfW Förderdarlehen. Voraussetzung ist auch hier, dass nach der Modernisierung der Energieverbrauch gesenkt wird, etwa durch den Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizungsanlage. Die Darlehen der KfW werden über die Hausbank beantragt.

Baufinanzierung

18. Dezember 2007

Von einer Baufinanzierung spricht man, wenn Darlehen zu Zwecken des Hausbaus, zu Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten eingesetzt werden. Die Verwendung dieser Mittel muss der Bank in jedem Fall nachgewiesen werden, oft erfolgt die Darlehensauszahlung auch erst nach Fertigstellung eines gewissen Bauabschnittes bzw. nach Vorlage von Rechnungen der Handwerker.
Die Baufinanzierung kann aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt werden. Am häufigsten werden jedoch noch immer Annuitätendarlehen vergeben.
Aufgrund ihrer Flexibilität greifen Bauherren auch immer wieder gern zu Darlehen mit variabler Verzinsung zurück. Sie können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist getilgt werden. Sie sind zum Beispiel zu empfehlen, wenn größere Auszahlungen aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung zu erwarten sind.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Baufinanzierung ist zudem das Bauspardarlehen. Es bietet günstige Zinse, die bereits bei Abschluss des Baussparvertrages für die gesamte Laufzeit garantiert werden, zudem sind auch hier jederzeitige Sondertilgungen möglich.

Bauerwartungsland

17. Dezember 2007

Der Begriff Bauerwartungsland beschreibt Grundstücke, die aktuell noch kein Bauland darstellen, bei denen dies aber in Kürze erwartet wird.
Wird ein solches Grundstück von der Bank als Sicherheit hereingenommen, wird es zwar höher als Wiesen- oder Ackerland, aber deutlich geringer als Bauland bewertet.
Beim Bauerwartungsland gibt es zwei verschiedene Arten. Das subjektive Bauerwartungsland sind Grundstücke, von deren Bebaubarkeit kurzfristig ausgegangen werden kann, da sie zum Beispiel in der Nähe einer Stadt gelegen sind bzw. wo in der Nähe bereits Bauland vorhanden ist.
Objektives Bauerwartungsland hingegen stellt Grundstücke dar, deren Bebauung unmittelbar bevorsteht. Dies sind zum Beispiel Flächen, die im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Bauland ausgeschrieben sind.
Kunden, die Bauerwartungsland kaufen, weil dies günstiger ist, gehen jedoch immer das Risiko ein, dass die Erwartung nicht erfüllt wird und das Land weiterhin Wiese oder Acker bleibt.

Baudarlehen

16. Dezember 2007

Baudarlehen werden Kredite bezeichnet, die für den Hauskauf bzw. –bau oder für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden. Es sind in jedem Fall zweckgebundene Darlehen, deren Verwendung anhand von Baurechnungen oder Architektenbestätigungen nachgewiesen werden muss.
Baudarlehen werden in der Regel als Annuitätendarlehen vergeben. Der Kunde vereinbart hier mit der Bank den Zinssatz sowie die anfängliche Tilgung. Während der Zeit der Zinsbindung (zwischen 5 und 15 Jahren) bleibt dann die vereinbarte Rate konstant.
Um persönliche Belange des Kunden zu berücksichtigen, können zu Bauzwecken auch Bauspardarlehen vergeben werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Ansparung von 40-50% der Bausparsumme.
Die Besicherung von Baudarlehen erfolgt in jedem Fall durch Eintragung einer Grundschuld auf dem Objekt, welches errichtet oder renoviert werden soll. Sollte diese Sicherheit nicht ausreichen, werden weitere Sicherheiten, zum Beispiel die Abtretung von Bauspar- oder Lebensversicherungsverträgen, akzeptiert.

Baubeschreibung

15. Dezember 2007

Wird ein Haus über einen Bauträger errichtet oder erfolgt der Bau eines Fertighauses, gehört eine Baubeschreibung zwingend zum Bauauftrag an das Unternehmen. Sie soll dem Bauherren Auskunft darüber geben, mit welchen Techniken und vor allem mit welchen Materialien sein Haus erbaut wird.
In der Baubeschreibung werden daher alle beauftragten Gewerke beschrieben und deren Leistung aufgelistet. So werden im Bereich der Sanitätsinstallation Angaben über die Anzahl der Waschbecken, Duschen etc. gemacht, auch wird die jeweilige Größe des Objektes angegeben. Bei der Elektroinstallation gibt die Baubeschreibung Auskunft darüber, wie viele Steckdosen und Schalter pro Zimmer geplant sind.
Auf Wunsch des Bauherren sind natürlich Änderungen der Baubeschreibung sowie Zusätze möglich.
Die Baubeschreibung ist auch bei Beantragung des Darlehens vorzulegen, um den Wert des Hauses ermitteln zu können.

Bauanzeige

14. Dezember 2007

Unter einer Bauanzeige versteht man ein vereinfachtes Verfahren zur Baugenehmigung. Dies kann zum Beispiel bei Garagen angewandt werden, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten, denn diese Errichtung ist nicht baugenehmigungs- sondern lediglich bauantragspflichtig. Die genauen Bestimmungen hierfür findet man in der Bauanzeigenverordnung.
Die Bauanzeige muss bei der zuständigen Baubehörde in schriftlicher Form eingereicht werden. Weiterhin müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: der Entwurf des Bauvorhabens, die Erklärung eines Sachverständigen sowie eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für die Bauanzeige gegeben sind sowie ein Lageplan.
Wurde die Bauanzeige bei der Behörde eingereicht, hat diese vier Wochen Zeit, Einwände gegen den Bau zu erheben. Ist dies nicht der Fall, gilt die Bauanzeige nach Ablauf der Frist als genehmigt, der Bau kann beginnen.

Bauantrag

13. Dezember 2007

Wer ein Haus bauen oder umbauen oder eine Garage errichten möchte, muss sich dies vom zuständigen Bauamt genehmigen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein Bauantrag, der von einem Architekten erstellt wurde.
Notwendige Unterlagen, die ein Bauantrag unbedingt enthalten muss, sind neben den Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 auch der amtliche Lageplan sowie eine Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen.
Weiterhin muss der Bauantrag verschiedene Berechnungen enthalten, so die Berechnung des umbauten Raumes, die Grundfläche des Hauses, die Wohnfläche sowie die Nutzfläche. Auch die Angabe von Rohbau- und Gesamtkosten ist notwendig.
Zudem muss dem Bauantrag eine Wärme- und Schallschutznachweis sowie die statische Berechnung beigelegt werden. Da diese Unterlagen jedoch nicht entscheidungsrelevant sind, können sie auch nachgereicht werden.
In der Regel haben die Bauämter eine Zeitspanne von drei Monaten, um über einen Bauantrag zu entscheiden.

Bankvorausdarlehen

12. Dezember 2007

Soll ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden, müssen zuerst die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese sind zum einen die Ansparung von 40-50% der Bausparsumme, weiterhin ist es das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl.
Da auch bei Soforteinzahlung des notwendigen Betrages eine Wartezeit von durchschnittlich 22-28 Monaten eingehalten werden muss, werden Bankvorausdarlehen vergeben.
Die Voraussetzung für den Erhalt ist das Vorhandensein eines Bausparvertrages sowie der Nachweis der Besparung. Der Bausparvertrag wird zudem als Sicherheit für den Kredit abgetreten.
Bankvorausdarlehen sind immer tilgungsfreie Darlehen. Während der Laufzeit zahlt der Kunde also nur die Zinsen, die Tilgung erfolgt am Ende in einer Summe durch die Zuteilung des Bausparvertrages. Aus diesem Grund wird das Bankvorausdarlehen auch maximal in Höhe der Bausparsumme vergeben.
Einige Bausparkassen bieten seit einiger Zeit auch Konstant-Darlehen an. Dies ist die Kombination aus Bausparvertrag und Vorausdarlehen und sichert dem Kunden so die Zinsbindung bis zur vollständigen Tilgung.

Banken

11. Dezember 2007

Banken sind Kreditinstitute, die verschiedene Finanztransaktionen abwickeln und somit den Geldfluss aufrechterhalten.
Banken sind jedoch nicht nur Unternehmen mit Gewinnabsicht, sie erfüllen auch wichtige Funktionen für den gesamten Wirtschaftskreislauf.
So erfüllen sie eine Ballungsfunktion, in dem mehrere kleine Beträge verschiedener Kunden angelegt und später als Großkredit ausgegeben werden.
Zudem verleiht eine Bank Kredite nicht immer nur für die Dauer der Kapitalanlage des anderen Kunden. Durch Fristentransformation und der Bodensatztheorie können auch kurzfristige Gelder unter Umständen als langfristige Darlehen vergeben werden.
Weiterhin erfüllt die Bank eine Vertrauensfunktion. Sowohl Sparer als auch Kreditsuchende vertrauen sich den Banken an, um ihre Wünsche zu erfüllen.
Durch die Vergabe von Krediten unterstützen die Banken zudem die Wirtschaft.