Bauspartarif

13. Februar 2008

Die Wahl des Bauspartarifes ist von entscheidender Bedeutung. So bieten einige Tarife eine hohe Grundverzinsung für das Guthaben, die Darlehenszinsen sind jedoch ebenso hoch. Auf der anderen Seite gibt es Bauspartarife, die zwar eine sehr geringe Darlehensverzinsung bieten (1,95% p.a.), deren Mindestansparzeit ist jedoch meist sehr lang (bis zu 10 Jahre).
Generell sollte man sich den Bauspartarif nach der Höhe der Abschlussgebühr, der Zinshöhe für Guthaben und Darlehen und den Bestimmungen für die Zuteilung aussuchen.
Eine überschlägige Berechnung des Beraters zeigt zudem, zu welchem Termin mit der Zuteilung gerechnet werden kann und wie hoch dann die zu zahlenden Darlehensraten liegen.
Immer öfter werden jetzt auch Bauspartarife mit Mehrzuteilungsoption angeboten. Zwar muss der Kunde auch hier 40-50% der Bausparsumme ansparen, das Bauspardarlehen berechnet sich jedoch nicht nach der Differenz aus Bausparsumme und Guthaben, sondern je nach Bauspartarif aus 125%-150% der Bausparsumme abzüglich Bausparguthaben. Dies führt zu einer Einsparung bei der Abschlussgebühr, zudem verbleibt dem Kunden ein Wahlrecht, ob diese Mehrzuteilungsoption angenommen wird.

Bausparsumme

11. Februar 2008

Die Bausparsumme bezeichnet die Vertragssumme bei Bausparverträgen. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Abschlussgebühr (zwischen 1%-1,6%), der Tilgungsbeiträge bei Nutzung des Darlehens sowie für die Erreichung des Mindestsparsumme, denn diese muss je nach Tarif zwischen 40-50% der Bausparsumme betragen.
Sollte sich die Höhe der Bausparsumme nach einigen Jahren als falsch erweisen, kann diese gekürzt oder erhöht werden (bei Erhöhung werden jedoch erneut Abschlussgebühren fällig), es ist aber auch eine Teilung des Vertrages möglich. So ist die Zuteilung der einen Vertragshälfte möglich, der verbleibende Vertrag wird weiter bespart.
Da für die Nutzung der staatlichen Förderung (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) eine Laufzeit von 7 Jahren eingehalten werden muss, errechnet sich die ideale Bausparsumme aus den monatlichen Einzahlungen x 12 (=Jahresleistung) multipliziert mit der Anzahl der gewünschten Laufzeitjahre.

Bausparkasse

08. Februar 2008

Bausparkassen sind spezielle Kreditinstitute, die sich nahezu ausschließlich mit der Finanzierung privat genutztem Wohneigentum beschäftigen.
Bausparen an sich beruht auf einem Solidaritätsprinzip. So sparen ca. 50% der Kunden einer Bausparkasse Guthaben in ihre Verträge ein, die restlichen 50% kommen bereits in den Genuss des Bauspardarlehens zu niedrigen Zinsen und zahlen diese in festen Monatsraten zurück.
In Deutschland unterscheidet man zwischen privaten Bausparkassen, die ihre Abschlüsse vorwiegend über Versicherungen oder Banken erreichen. Deren Rechtsform ist zumeist die Aktiengesellschaft. Die größte Bausparkasse Deutschlands ist die Schwäbisch Hall. Deren Geschäfte werden vorwiegend über die Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) sowie die Sparda-Bank abgewickelt.
Auf der anderen Seite finden sich die Landesbanken, deren Träger entweder ein Bundesland oder eine Sparkassenorganisation ist. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts.

Bausparguthaben

06. Februar 2008

Werden Einzahlungen auf einen Bausparvertrag getätigt, nennt man das hieraus resultierende Guthaben Bausparguthaben. Hierzu zählen jedoch nicht nur die eigenen Einzahlungen, sondern auch verdiente Zinsen, die Vermögenswirksamen Leistungen sowie die staatliche Förderung aus Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage.
Die Höhe des Bausparguthabens ist maßgeblich wichtig für die Ermittlung der Bewertungszahl, denn erst bei Erreichen der Mindestbewertungszahl und bei ausreichendem Bausparguthaben kann der Vertrag zugeteilt und das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Je nach Tarif muss das Bausparguthaben 40% oder 50% der Bausparsumme betragen.
Bausparguthaben wird heute nur mit ca. 1,5%-2,5% p.a. verzinst. Gleichzeitig sichert sich der Kunde aber die günstigen Darlehenszinsen, bereits mit Vertragsabschluss.
Bei Tarifen, auf denen lediglich Vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden, kann der Zins für Bausparguthaben auch bei 4% p.a. liegen, allerdings bieten diese Verträge oft einen deutlich höheren Darlehenszins.

Bausparen

04. Februar 2008

Unter dem Begriff Bausparen versteht man die Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese können zu einen dafür gedacht sein, später das Bauspardarlehen zu nutzen, welches günstige Zinsen und eine hohe Flexibilität bietet. Gleichzeitig ist das Bausparen aber auch eine lukrative Geldanlage. Ab einem Alter von 16 Jahren erhält jeder Bürger in Deutschland die Bausparförderung. Diese beträgt 8,8% p.a. auf Einzahlungen bis zu 512 Euro bei Singles, Ehepaare erhalten die Förderung auf 1.024 Euro. Die Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist ein zu versteuerndes Einkommen bei Singles unter 25.600 Euro, Ehepaare dürfen nicht mehr als 51.200 Euro haben.
Die Zinssätze auf Bausparverträgen liegen zwischen 1,5%-4% p.a., in einigen Fällen wird auch am Ende der Laufzeit ein Zinsbonus gezahlt, der die Rendite dann ebenfalls auf ca. 4% anhebt.
Weiterhin kann das Bausparen zur Anlage Vermögenswirksamer Leistungen dienen. Diese werden direkt vom Arbeitgeber auf den Vertrag eingezahlt, hierfür kann dann die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Sie liegt bei 9% p.a. auf Einzahlungen bis 470 Euro pro Person. Die Einkommensgrenzen liegen für die Arbeitnehmersparzulage bei EUR 17.900 bzw. EUR 35.800.

Bauspardarlehen

01. Februar 2008

Als Bauspardarlehen werden Kredite bezeichnet, die von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke herausgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist ein Bausparvertrag, der je nach Tarif zwischen 40-50% bespart ist. Gleichzeitig muss aber auch die Bewertungszahl erreicht worden sein.
Die Höhe des Bauspardarlehens richtet sich dann nach der Differenz aus Bausparsumme und eingezahltem Guthaben.
Die Verzinsung von Bauspardarlehen liegt zwischen 1,9%-4,5% p.a. Diese Verzinsung wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrages garantiert, auch wenn die Besparung noch mehrere Jahre andauert. So erhalten Bauherren langfristige Zinsen und somit Planungssicherheit.
Die Höhe der monatlichen Rate für das Bauspardarlehen richtet sich nach dem Tarif. Sie liegt zwischen 3-10% der Bausparsumme, durchschnittlich jedoch bei 6%. Somit sind Bauspardarlehen durchschnittlich nach 10-12 Jahren vollständig getilgt.
Ein weiterer Vorteil von Bauspardarlehen ist die jederzeitige Sondertilgungsmöglichkeit, wodurch sich die Laufzeit eines Darlehens und somit die Gesamtbelastung deutlich reduzieren kann.

Bauschein

30. Januar 2008

Soll ein Haus gebaut werden, ist vorher ein Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde zu stellen. Wird der Bauantrag genehmigt, erhält der Bauherr einen Bauschein (die Baugenehmigung). Der Bauschein besagt also, dass das Objekt nach den aktuellen baurechtlichen Vorschriften genau so errichtet werden darf. Die Baugenehmigung ist allerdings zeitlich begrenzt. Sollte mit dem Bauvorhaben nicht innerhalb von drei Jahren begonnen werden, verfällt der Bauschein, sofern nicht eine Verlängerung beantragt wurde. Der Bauschein muss für eventuelle Überprüfungen immer auf der Baustelle sein.
Der Bauschein ist gleichzeitig Bestandteil der Beleihungsunterlagen, die bei der Bank für Finanzierungszwecke und zum Zwecke der Wertermittlung eingereicht werden müssen.
Weiterhin müssen Bauherren die Aufstellung der geplanten Baukosten sowie eine Baubeschreibung und die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche der Bank zur Verfügung stellen.

Bauordnung

28. Januar 2008

Die Bauordnung regelt in erster Linie, welche Vorgaben bei Bauten beachtet werden müssen. Die Verantwortlichkeit der Bauordnung obliegt den einzelnen Bundesländern, daher finden sich regionale Unterschiede.
Die Bestimmungen der Bauordnung beziehen sich sowohl auf das Grundstück wie auch auf das Bauobjekt selbst.
So regelt die Bauordnung die Abstände, die zwischen zwei Häusern oder zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen, gibt Vorgaben zu Statik, Rettungswegen, Brand- und Wärmeschutz. Aber auch die Art der Heizung sowie der Schutz vor Lärm und Feuchtigkeit werden in der Bauordnung geregelt.
In der Bauordnung festgehalten ist auch, wie das Baugenehmigungsverfahren ablaufen soll.
Verantwortlich für die Einhaltung der Bauordnung ist in jedem Fall der Bauherr selbst. Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit Bußgeldern belegt, sogar der Abriss der fehlerhaften oder unrechtmäßigen Bauten kann unter Umständen angeordnet werden.

Baunebenkosten

25. Januar 2008

Wer ein Haus baut, muss neben den eigentlichen Baukosten für den Rohbau, den Innenausbau und die Einrichtung zahlreiche weitere Baunebenkosten einplanen.
Zu den Baunebenkosten gehören bereits vor der Bauausführung die Planungskosten des Architekten und des Statikers. Weiterhin fallen Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung an, Prämienleistungen für Versicherungen (Feuer-Rohbauversicherung, Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung) sowie Finanzierungskosten. Baudarlehen werden nach Bauabschnitten ausgezahlt, die vereinbarte Rate wird erst bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Bauherr aber die Zinskosten zu tragen, die in der Regel monatlich berechnet werden. Sofern ein Disagio vereinbart wurde, gehört auch dies zu den Baunebenkosten. Sollte das Haus aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen nicht planmäßig fertiggestellt werden können und kann aus diesem Grund der Mittelabruf ebenfalls nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgen, müssen zudem Bereitstellungszinsen gezahlt werden.
Generell gehen Banken bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfes von Baunebenkosten in Höhe von ca. 15% der gesamten Bausumme aus.

Baumängel

23. Januar 2008

Unter einem Baumangel versteht man die von Handwerkern erbrachte fehlerhafte Leistung oder aber eine Abweichung von Eigenschaften des Hauses, die im Bauvertrag vereinbart wurden. Generell besitzt der Bauherr das Recht, dass diese Mängel von den ausführenden Firmen beseitigt werden, und zwar innerhalb einer vereinbarten Frist. Sollte die Beseitigung der Baumängel jedoch unverhältnismäßig oder gar unmöglich sein, steht dem Bauherrn auch eine Minderung der Geldzahlung zu. Die Beseitigung der Mängel ist jedoch nicht unverhältnismäßig, wenn die Eigenschaft der erbrachten Leistung vorher vereinbart war oder wenn ein grobes Verschulden des Handwerkers vorlag. Sollte der Handwerker die Beseitigung der Baumängel sogar verweigern, kann der Bauherr die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben, die Kosten hierfür trägt der Handwerker.
Baumängel schlagen sich in erster Linie im Wert des Hauses nieder, wenn dieses nach Jahren verkauft werden soll und durch einen Gutachter bewertet wird.