lineare Abschreibung
15. November 2007 | geschrieben von baufiDie lineare Abschreibung ist die bei beweglichen Wirtschaftsgütern (Computer) am häufigsten angewandte Form der planmäßigen Abschreibung. Sie ist auch bei unbeweglichen Gütern anwendbar, sofern es sich nicht um eine Immobilie handelt.
Bei der linearen Abschreibung werden die Kosten eines Wirtschaftsgutes (Herstellungs- oder Anschaffungskosten zuzüglich entstandener Zusatzkosten) linear auf die gesamte Zeit der geplanten Nutzung aufgeteilt. Errechnet wird der Abschreibungsbetrag, indem der Anschaffungswert durch die Anzahl der Nutzungsjahre geteilt wird. So wird eine Maschine, die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren aufweist, pro Jahr mit 1/10 abgeschrieben.
Der Abschreibungsbetrag ist somit in jedem Jahr gleich, am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut zudem vollständig abgeschrieben.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/lineare-abschreibung.php
verwandte Begriffe:
A, Abschreibungsbetrag, Anschaffungswert, Immobilie, L, lineare Abschreibung
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