degressive Abschreibung
15. November 2007 | geschrieben von baufiBei der degressiven Abschreibung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
So gibt es die geometrisch-degressive Abschreibung, bei der ein Wirtschaftsgut mit einem bestimmten Prozentsatz abgeschrieben wird. Dieser Satz liegt in der Regel 2x so hoch wie bei der linearen Abschreibung, darf 20% jedoch nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz wird jährlich auf den Restbuchwert angewandt. Die Folge ist die nicht vollständige Abschreibung des Gutes. Daher ist es erlaubt, zur linearen Abschreibung zu wechseln.
Als weitere Form gibt es die arithmetisch-degressive Abschreibung, sie wird auch digitale Abschreibung genannt. Bei dieser Form verringert sich die Höhe der Abschreibung um einen festen Betrag, dem so genannten Degressionsbetrag. Um ihn zu ermitteln, wird der Anschaffungswert durch die Summe der Nutzungsjahre (bei 3 Jahren also 1+2+3=6) geteilt. Am Ende der Nutzungsdauer ist die Abschreibung zu 100% erfolgt.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/degressive-abschreibung.php
verwandte Begriffe:
A, Anschaffungswert, D, Degressionsbetrag, degressive Abschreibung, geometrisch-degressive Abschreibung, Restbuchwert
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