Bebauungsplan
10. März 2008 | geschrieben von baufiEin Bebauungsplan gibt über ein bestimmtes Gebiet Auskunft, welche Art der Bebauung hier rechtlich zulässig ist. So findet man in diesem Plan, wie dieses Gebiet künftig aussehen soll, er enthält Straßen, Grünanlagen sowie die Größe und Anzahl der bebaubaren Flächen. Weiterhin erkennt man auch, welche Flächen nicht bebaut werden sollen und somit auch künftig als Grünflächen verbleiben.
Der Bebauungsplan regelt die aktuelle, aber auch die künftige Bausituation eines Gebietes. So kann aus Planungen hervorgehen, ob bestimmte Flächen künftig als Bauland genutzt werden sollen und somit den Status Bauerwartungsland erhalten.
Der Bebauungsplan unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip, er muss daher für alle interessierte öffentlich zugänglich sein.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/bebauungsplan.php
verwandte Begriffe:
Bauerwartungsland, Bausituation, Bebauungsplan, Grünanlagen, Öffentlichkeitsprinzip
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