Bearbeitungsentgelt
29. Februar 2008 | geschrieben von baufiUnter dem Bearbeitungsentgelt versteht man eine Gebühr, die einmalig für die Prüfung der Kreditwürdigkeit und für die Bewertung der gestellten Sicherheiten berechnet wird. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes wird entweder pauschal festgelegt (Bsp. 500 Euro), oder aber sie wird anhand der Darlehenssumme berechnet (1%-3% der Darlehenssumme).
Das Bearbeitungsentgelt muss vom Kunden sofort bei Auszahlung des Darlehens beglichen werden. In der Praxis erfolgt der Abzug dieser Kosten direkt bei Auszahlung von der Darlehenssumme.
Das Bearbeitungsentgelt ist eine wichtige Größe, um den effektiven Jahreszins zu berechnen, denn sie stellt einen nicht zu vernachlässigbaren Kostenfaktor dar.
Für Baudarlehen zum Beispiel fallen jedoch weitere Kosten an. So zum Beispiel die Wertermittlungsgebühr zur Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie und zur Ermittlung des Beleihungswertes.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/bearbeitungsentgelt.php
verwandte Begriffe:
Bearbeitungsentgelt, Beleihungswert, Darlehenssumme, Kreditwürdigkeit, Verkehrswert, Wertermittlungsgebühr
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