baw-Kondition

08. Dezember 2007 | geschrieben von baufi

Unter einer b.a.w.-Kondition versteht man Vereinbarungen im Kreditvertrag, die bis auf weiteres gelten. Sie werden von der Bank angepasst, wenn Marktveränderungen dies notwendig machen.
B.a.w.-Konditionen werden vorwiegend im Bereich der Dispositions- oder Rahmenkredite genutzt. Für diese Darlehen gilt weder eine feste Laufzeit noch ein fest vereinbarter Zins. Sofern es die Bonität des Kunden zulässt und keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse auftritt, kann der Kredit gewährt werden. Sollte sich das Zinsniveau am Markt ändern, kann die Bank auch die Zinsen für diese Kreditarten ändern. Der Kunde erhält in diesem Fall meist eine Mitteilung auf dem Kontoauszug.
B.a.w.-Konditionen haben sich mittlerweile auch im Bereich der Baufinanzierungsdarlehen durchgesetzt. Hier werden variabel verzinsliche Darlehen vergeben, um dem Kunden ein hohes Maß an Flexibilität (jederzeitige Sondertilgungen) zu erhalten. Für diese Flexibilität sind die Kunden auch bereit, einen mitunter höheren Zins zu bezahlen.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/baw-kondition.php

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