Bauwesenversicherung
25. Februar 2008 | geschrieben von baufiDie Bauwesenversicherung bezeichnet heute üblicherweise die Bauleistungsversicherung. Sie schützt den Bauherren vor unvorhergesehenen Schäden, etwa in Folge von Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Die Bauwesenversicherung übernimmt in diesem Fall die Wiederherstellungskosten, notwendige Aufräumarbeiten sowie Gutachterkosten, sofern sie gefordert werden. Da auf jeder Baustelle durch Unachtsamkeit oder eben höhere Gewalt Schäden entstehen können, sollte jeder Bauherr diese Versicherung abschließen. Sie zahlt im übrigen auch bei Vandalismus oder bei Diebstahl von Teilen, die bereits fest mit dem Haus verbunden sind (eingebaute Fenster oder Heizkörper).
Sollte ein Gebäude jedoch durch Feuer beschädigt werden, übernimmt die Bauwesenversicherung diesen Schaden nicht. Hierfür gibt es eine spezielle Feuer-Rohbauversicherung.
Die Bauwesenversicherung wird für die gesamte Bauzeit abgeschlossen, sie erlischt mit der Anzeige der Fertigstellung an die Versicherung.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/bauwesenversicherung.php
verwandte Begriffe:
Aufräumarbeiten, Bauherren, Bauleistungsversicherung, Bauwesenversicherung, Feuer-Rohbauversicherung, Feuerversicherung, Gutachterkosten, höhere Gewalt, Rohbauversicherung, Wiederherstellungskosten
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