Bauträger
18. Februar 2008 | geschrieben von baufiAls Bauträger werden Unternehmen bezeichnet, die auf einem vorher bestimmten Grundstück ein Haus errichten, welches sie anschließend an ihre Kunden verkaufen.
Somit enthält ein Bauträgervertrag Eigenschaften eines Kaufvertrages (Grundstück) und eines Werkvertrages (Errichtung des Gebäudes). Aufgrund der Veräußerung des Grundstückes muss der Vertrag mit einem Bauträger notariell beurkundet werden.
Da der Bauträger sich um den Grundstückskauf sowie alle notwendigen Organisationsaufgaben in Bezug auf die Errichtung des Objektes übernimmt, muss der Kunde selbst keine Aufgaben übernehmen. Auf der anderen Seite kann er auch nur selten Einfluss auf die Baugestaltung sowie den Grundriss des Gebäudes nehmen. Gleichzeitig muss der Bauträger aber die Bauausführung überwachen, denn er haftet dem Käufer gegenüber für Baumängel. Sofern diese auftreten, muss er sie binnen einer angemessenen Frist beseitigen lassen.
Um die Zuverlässigkeit eines Bauträgers überprüfen zu können, sollten vor der Unterschrift auf dem Vertrag einige Auskünfte eingeholt werden, so zum Beispiel die Einholung einer Bankauskunft. Aber auch Referenzobjekte können von der Arbeit des Bauträgers und dessen Qualität berichten.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/bautraeger.php
verwandte Begriffe:
Baugestaltung, Baumängel, Bauträger, Bauträgervertrag, Grundstückskauf, Kaufvertrag, Referenzobjekte, Werkvertrag
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