Bausparvertrag

15. Februar 2008 | geschrieben von baufi

Der Bausparvertrag ist noch immer ein Teil der klassischen Immobilienfinanzierung. Einmal abgeschlossen, erhält der Kunde einen Darlehensanspruch (sofern die Bonitätsrichtlinien eingehalten werden) zu festgelegten Zinsen. Somit wirken sich Zinssatzänderungen der EZB nicht mehr negativ auf die Gesamtfinanzierung aus.
Das Darlehen aus dem Bausparvertrag kann bei Erreichen des Mindestbausparguthabens und der Mindestvertragslaufzeit. Diesen Zeitpunkt bezeichnet man als Zuteilung. Zum Zuteilungstermin hat der Kunde immer die Wahl, ob das Bausparguthaben allein ausgezahlt oder ob das Darlehen in Anspruch genommen werden soll.
Ein Bausparvertrag kann bereits für Kinder abgeschlossen werden. Ab 16 Jahren besteht zudem ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie, diese wird in Höhe von 8,8% auf Einzahlungen bis 512 Euro pro Person gezahlt.
Bausparverträge kann man sowohl bei Banken und Versicherungen sowie freien Vertretern abschließen.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/bausparvertrag.php

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