Bausparguthaben
06. Februar 2008 | geschrieben von baufiWerden Einzahlungen auf einen Bausparvertrag getätigt, nennt man das hieraus resultierende Guthaben Bausparguthaben. Hierzu zählen jedoch nicht nur die eigenen Einzahlungen, sondern auch verdiente Zinsen, die Vermögenswirksamen Leistungen sowie die staatliche Förderung aus Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage.
Die Höhe des Bausparguthabens ist maßgeblich wichtig für die Ermittlung der Bewertungszahl, denn erst bei Erreichen der Mindestbewertungszahl und bei ausreichendem Bausparguthaben kann der Vertrag zugeteilt und das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Je nach Tarif muss das Bausparguthaben 40% oder 50% der Bausparsumme betragen.
Bausparguthaben wird heute nur mit ca. 1,5%-2,5% p.a. verzinst. Gleichzeitig sichert sich der Kunde aber die günstigen Darlehenszinsen, bereits mit Vertragsabschluss.
Bei Tarifen, auf denen lediglich Vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden, kann der Zins für Bausparguthaben auch bei 4% p.a. liegen, allerdings bieten diese Verträge oft einen deutlich höheren Darlehenszins.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/bausparguthaben.php
verwandte Begriffe:
Arbeitnehmersparzulage, Bauspardarlehen, Bausparguthaben, Bausparsumme, Bausparvertrag, Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie
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