Bauschein

30. Januar 2008 | geschrieben von baufi

Soll ein Haus gebaut werden, ist vorher ein Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde zu stellen. Wird der Bauantrag genehmigt, erhält der Bauherr einen Bauschein (die Baugenehmigung). Der Bauschein besagt also, dass das Objekt nach den aktuellen baurechtlichen Vorschriften genau so errichtet werden darf. Die Baugenehmigung ist allerdings zeitlich begrenzt. Sollte mit dem Bauvorhaben nicht innerhalb von drei Jahren begonnen werden, verfällt der Bauschein, sofern nicht eine Verlängerung beantragt wurde. Der Bauschein muss für eventuelle Überprüfungen immer auf der Baustelle sein.
Der Bauschein ist gleichzeitig Bestandteil der Beleihungsunterlagen, die bei der Bank für Finanzierungszwecke und zum Zwecke der Wertermittlung eingereicht werden müssen.
Weiterhin müssen Bauherren die Aufstellung der geplanten Baukosten sowie eine Baubeschreibung und die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche der Bank zur Verfügung stellen.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/bauschein.php

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