Baunebenkosten
25. Januar 2008 | geschrieben von baufiWer ein Haus baut, muss neben den eigentlichen Baukosten für den Rohbau, den Innenausbau und die Einrichtung zahlreiche weitere Baunebenkosten einplanen.
Zu den Baunebenkosten gehören bereits vor der Bauausführung die Planungskosten des Architekten und des Statikers. Weiterhin fallen Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung an, Prämienleistungen für Versicherungen (Feuer-Rohbauversicherung, Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung) sowie Finanzierungskosten. Baudarlehen werden nach Bauabschnitten ausgezahlt, die vereinbarte Rate wird erst bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Bauherr aber die Zinskosten zu tragen, die in der Regel monatlich berechnet werden. Sofern ein Disagio vereinbart wurde, gehört auch dies zu den Baunebenkosten. Sollte das Haus aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen nicht planmäßig fertiggestellt werden können und kann aus diesem Grund der Mittelabruf ebenfalls nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgen, müssen zudem Bereitstellungszinsen gezahlt werden.
Generell gehen Banken bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfes von Baunebenkosten in Höhe von ca. 15% der gesamten Bausumme aus.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baunebenkosten.php
verwandte Begriffe:
Bauausführung, Baugenehmigung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Baunebenkosten, Feuerversicherung, Mittelabruf, Planungskosten, Prämienleistungen, Rohbauversicherung
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