Baumängel
23. Januar 2008 | geschrieben von baufiUnter einem Baumangel versteht man die von Handwerkern erbrachte fehlerhafte Leistung oder aber eine Abweichung von Eigenschaften des Hauses, die im Bauvertrag vereinbart wurden. Generell besitzt der Bauherr das Recht, dass diese Mängel von den ausführenden Firmen beseitigt werden, und zwar innerhalb einer vereinbarten Frist. Sollte die Beseitigung der Baumängel jedoch unverhältnismäßig oder gar unmöglich sein, steht dem Bauherrn auch eine Minderung der Geldzahlung zu. Die Beseitigung der Mängel ist jedoch nicht unverhältnismäßig, wenn die Eigenschaft der erbrachten Leistung vorher vereinbart war oder wenn ein grobes Verschulden des Handwerkers vorlag. Sollte der Handwerker die Beseitigung der Baumängel sogar verweigern, kann der Bauherr die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben, die Kosten hierfür trägt der Handwerker.
Baumängel schlagen sich in erster Linie im Wert des Hauses nieder, wenn dieses nach Jahren verkauft werden soll und durch einen Gutachter bewertet wird.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baumaengel.php
verwandte Begriffe:
Baumängel, Bauvertrag, Gutachter, Mängelbeseitigung, Minderung Geldzahlung
Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu hinterlassen.