Baulast
18. Januar 2008 | geschrieben von baufiDie Baulast ist eine vom Grundstückseigentümer freiwillig übernommene Verpflichtung, bestimmte Vorgaben zu erfüllen oder eben zu unterlassen. Baulasten werden gegenüber der Baubehörde anerkannt.
Baulasten werden nicht, wie zum Beispiel Grunddienstbarkeiten, im Grundbuch aufgeführt. Aus diesem Grund genießen Baulasten auch keinen öffentlichen Glauben. Lasten, die im Verzeichnis nicht enthalten sind, können trotz dessen bestehen. Für Baulasten wird bei der zuständigen Baubehörde lediglich ein Baulastenverzeichnis geführt, des Weiteren finden sich im Liegenschaftskataster Hinweise hierauf. Lediglich in zwei Bundesländern, Bayern und Brandenburg, gibt es Ausnahmen. Hier wird kein Baulastenverzeichnis geführt, die Lasten werden hier direkt ins Grundbuch eingetragen.
Als Beispiel für eine Baulast kann die Stellplatzpflichtbaulast genannt werden, bei der sich der Eigentümer verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen vorzuhalten. Weiterhin gibt es die Kinderspielflächen-Baulast, hier muss eine ausreichend große Fläche für Kinder vorhanden sein.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baulast.php
verwandte Begriffe:
Baubehörde, Baulast, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Grunddienstbarkeiten, Grundstückseigentümer, Kinderspielflächen-Baulast, Liegenschaftskataster, Stellplatzpflichtbaulast
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