Baukindergeld
14. Januar 2008 | geschrieben von baufiDas Baukindergeld war eine staatliche Leistung, die im Rahmen der Eigenheimzulage an Eltern gezahlt wurde, die für ihr Kinder noch Kindergeld erhalten. Die Eigenheimzulage an sich sollte den privaten Wohnungsbau in Deutschland fördern. Für Gebäude, die vor dem 01.01.2004 errichtet wurden, wird ein Baukindergeld von 767 Euro pro Kind gezahlt, und zwar über einen Zeitraum von 8 Jahren. Für neu errichtete Gebäude nach dem 01.01.2004 erhöht sich das Baukindergeld auf 800 Euro pro Kind und Jahr, ebenfalls für die Dauer von 8 Jahren.
Seit dem 01.01.2006 gibt es sowohl die Eigenheimzulage wie auch das Baukindergeld für neu gebaute Häuser nicht mehr. Allerdings bleibt der Anspruch der Bauherren vor diesem Termin weiterhin bestehen, die Eigenheimzulage sowie das Baukindergeld werden noch bis zum Ablauf der 8-Jahres-Frist gezahlt.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baukindergeld.php
verwandte Begriffe:
Baukindergeld, Eigenheimzulage, Kindergeld
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