Baujahr

11. Januar 2008 | geschrieben von baufi

Als Baujahr bezeichnet man bei Gebäuden das Jahr der Fertigstellung, um es bewohnen bzw. nutzen zu können. Sollten Schäden die Nutzung des Hauses unmöglich gemacht haben und wurde es nachfolgend wieder aufgebaut, gilt trotzdem als Baujahr die ursprüngliche Fertigstellung. Lediglich bei 100%iger Zerstörung wird als Baujahr das Jahr der Wiederherstellung angenommen, da es ja komplett neu errichtet wurde.
Das Baujahr ist ein wichtiges Indiz für die Ermittlung des Verkehrswertes eines Hauses. Generell geht man von einer Nutzungsdauer von 100 Jahren für Gebäude in Ziegelbauweise aus. Daher reduziert sich der Verkehrswert bei steigendem Lebensalter enorm, da der Abschlag vergrößert wird. Allerdings erkennen Banken, obwohl das Baujahr mehr als 100 Jahre zurückliegt, grundlegende Sanierungen und Renovierungen an.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/baujahr.php

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