Bauherr

07. Januar 2008 | geschrieben von baufi

Als Bauherr wird die Person bezeichnet, die eine Bauleistung, etwa den Bau eines Hauses oder Renovierungsarbeiten, in Auftrag gegeben hat. Sie ist sowohl rechtlich wie auch wirtschaftlich für diese Arbeiten verantwortlich.
Bauherren können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder öffentliche Stellen sein.
Um ein Bauvorhaben durchführen zu können ist der Bauherr weiterhin verpflichtet, die hierfür erforderlichen Anträge (Baugenehmigung, Bauanzeige) der zuständigen Behörde einzureichen. Sofern notwendig, ist für die Erstellung der Anträge eine hierfür geeignete Person, etwa ein Architekt, hinzuzuziehen.
Der Bauherr kann die Arbeiten am Haus entweder selbst ausführen, sofern die notwendigen Kenntnisse vorhanden sind. Er kann hierfür aber auch Handwerker beauftragen.
In beiden Fällen muss der Bauherr für die Sicherheit am Bauplatz sorgen und eventuell notwendige Absperrungen anbringen, um Unfälle zu vermeiden.

Die vorübergehende Verwendung dieses Textes oder Auszügen daraus ist bei Angabe der Quelle erlaubt. Zur Quellenangabe nutzen Sie bitte folgenden Verweis:

http://www.baufinanzierungslexikon.com/bauherr.php

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