Baugrenze

04. Januar 2008 | geschrieben von baufi

Soll auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet werden, dann wird im Bebauungsplan die überbaubare Grundstücksfläche festgelegt. Sie wird nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung ermittelt. In erster Linie soll mit der Festlegung der Bebauung die gewünschte Positionierung von Gebäuden erreicht werden, was vor allem der Optik der Städte und Gemeinden dienen soll. Sie legt zum Beispiel fest, wie weit Häuser von der Straße weg gebaut werden dürfen.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden auch Baufeld oder Baufenster genannt.
Die jeweilige Grundfläche des Objektes wird anschließend in den Bebauungsplan der Stadt eingezeichnet. Dies erfolgt durch die Baugrenze bzw. die Baulinien. Wie dieses Grundstück eingezeichnet werden muss, regelt die Planzeichenverordnung.

Die vorübergehende Verwendung dieses Textes oder Auszügen daraus ist bei Angabe der Quelle erlaubt. Zur Quellenangabe nutzen Sie bitte folgenden Verweis:

http://www.baufinanzierungslexikon.com/baugrenze.php

verwandte Begriffe:
, , , ,

Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu hinterlassen.

Baugrenze


weitere Beiträge: