Baugenehmigung

03. Januar 2008 | geschrieben von baufi

Ob der Bau eines Hauses nach dem Wunsch des Bauherren errichtet werden kann, wird von der Baubehörde nach Eingang eines Bauantrages geprüft. Sie stellt somit sicher, dass das Haus bestimmte Vorgaben nach Statik und Ansicht erfüllt, weiterhin wird die Einhaltung der herrschenden Bauvorschriften geprüft.
Somit stellt eine Baugenehmigung eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens dar.
Nachdem der Bauantrag durch den Bauherren bei der Behörde eingegangen ist, hat diese eine Frist von drei Monaten für die Ausfertigung der Baugenehmigung bzw. die Ablehnung des Bauvorhabens.
Ist die Baugenehmigung erstellt, muss der Bau binnen einer vorgegebenen Frist begonnen werden. Ist dies nicht der Fall, verfällt die Genehmigung.
Bevor mit dem Erdaushub bzw. dem Bau jedoch begonnen werden darf, muss die erteilte Baugenehmigung sichtbar am Grundstück angebracht werden.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/baugenehmigung.php

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