Baufortschritt
02. Januar 2008 | geschrieben von baufiUnter dem Baufortschritt versteht man bei einem Neubau die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte, etwa der Bodenplatte oder des Erdgeschosses.
Grundsätzlich werden Baudarlehen, die zur Finanzierung dieses Neubaus aufgenommen wurden, nur nach dem Baufortschritt ausgezahlt. So soll gewährleistet sein, dass die Darlehen auch nur hierfür verwendet werden. Wird ein Fertighaus errichtet oder erfolgt der Bau über einen Bauträger, wird ohnehin die Bezahlung des Hauses im Bauvertrag nach dem Baufortschritt vereinbart.
Geht ein Auszahlungsauftrag des Kunden bei der Bank ein, wird der jeweilige Baufortschritt von den Angestellten überprüft. Hierzu ist die Bestätigung eines Architekten notwendig, der diesen bestätigt. Unter Umständen lassen sich die Banken auch Fotos zusenden bzw. nehmen selbst Besichtigungen vor, um sich vom Baufortschritt zu überzeugen.
Wurde für die Errichtung des Hauses kein Architekt eingeschaltet, kann der Baufortschritt auch anhand von Handwerkerrechnungen belegt werden.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baufortschritt.php
verwandte Begriffe:
Auszahlungsauftrag, Bauabschnitte, Baudarlehen, Bauträger, Bauvertrag, Fertighaus, Handwerkerrechnungen
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