Bauförderung
20. Dezember 2007 | geschrieben von baufiWer ein Haus baut oder renoviert, kann unter Umständen staatliche Förderung beantragen. Dies können entweder staatliche Zuschüsse sein, die für eine gewisse Zeit gezahlt werden, um die monatliche Belastung zu senken. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist für den Erhalt einer solchen Bauförderung eine Verdienstgrenze einzuhalten, weiterhin darf das Objekt die vorgeschriebene Wohnflächenzahl nicht überschreiten. Auch muss die private Nutzung garantiert sein.
Weiterhin gewährt die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine Bauförderung über die Ausgabe von zinsverbilligten Darlehen. So werden hier in erster Linie Bauten gefördert, die gewisse Energiewerte einhalten oder die Solarstrom nutzen. Aber auch Modernisierer erhalten über die KfW Förderdarlehen. Voraussetzung ist auch hier, dass nach der Modernisierung der Energieverbrauch gesenkt wird, etwa durch den Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizungsanlage. Die Darlehen der KfW werden über die Hausbank beantragt.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baufoerderung.php
verwandte Begriffe:
Bauförderung, Heizungsanlage, KfW, KfW Förderdarlehen, Kreditanstalt für Wiederaufbau, staatliche Förderung, staatliche Zuschüsse
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