Bauförderung des Staates
22. Dezember 2007 | geschrieben von baufiUm Familien mit geringem Einkommen oder mit vielen Kindern zu unterstützen, wird unter Umständen eine Bauförderung vom Staat gewährt. Ein Anspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. Diese Bauförderung wird von den einzelnen Bundesländern vergeben, die Richtlinien über die Förderhöhe und die Voraussetzungen sind daher sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich aber gilt, dass nur eigen genutzte Bauten gefördert werden, ebenso müssen bestimmte Einkommensgrenze eingehalten werden. Auch darf das Haus nach der Renovierung bestimmte Wohnflächengrößen nicht überschreiten. Zudem erfolgt die Förderung nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze, die verhindern soll, dass Luxusbauten errichtet werden.
Wer die Bauförderung des Staates in Anspruch nehmen möchte, muss diese in jedem Fall vor dem Start des Bauvorhabens beantragen.
Die Bauförderung des Staates kann entweder durch Aufwendungszuschüsse oder Aufwendungsdarlehen erfolgen.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baufoerderung-des-staates.php
verwandte Begriffe:
Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Bauförderung des Staates, Bauförderung vom Staat, Einkommensgrenze, Höchstgrenze
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