Bauerwartungsland

17. Dezember 2007 | geschrieben von baufi

Der Begriff Bauerwartungsland beschreibt Grundstücke, die aktuell noch kein Bauland darstellen, bei denen dies aber in Kürze erwartet wird.
Wird ein solches Grundstück von der Bank als Sicherheit hereingenommen, wird es zwar höher als Wiesen- oder Ackerland, aber deutlich geringer als Bauland bewertet.
Beim Bauerwartungsland gibt es zwei verschiedene Arten. Das subjektive Bauerwartungsland sind Grundstücke, von deren Bebaubarkeit kurzfristig ausgegangen werden kann, da sie zum Beispiel in der Nähe einer Stadt gelegen sind bzw. wo in der Nähe bereits Bauland vorhanden ist.
Objektives Bauerwartungsland hingegen stellt Grundstücke dar, deren Bebauung unmittelbar bevorsteht. Dies sind zum Beispiel Flächen, die im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Bauland ausgeschrieben sind.
Kunden, die Bauerwartungsland kaufen, weil dies günstiger ist, gehen jedoch immer das Risiko ein, dass die Erwartung nicht erfüllt wird und das Land weiterhin Wiese oder Acker bleibt.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/bauerwartungsland.php

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