Baudarlehen
16. Dezember 2007 | geschrieben von baufiBaudarlehen werden Kredite bezeichnet, die für den Hauskauf bzw. –bau oder für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden. Es sind in jedem Fall zweckgebundene Darlehen, deren Verwendung anhand von Baurechnungen oder Architektenbestätigungen nachgewiesen werden muss.
Baudarlehen werden in der Regel als Annuitätendarlehen vergeben. Der Kunde vereinbart hier mit der Bank den Zinssatz sowie die anfängliche Tilgung. Während der Zeit der Zinsbindung (zwischen 5 und 15 Jahren) bleibt dann die vereinbarte Rate konstant.
Um persönliche Belange des Kunden zu berücksichtigen, können zu Bauzwecken auch Bauspardarlehen vergeben werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Ansparung von 40-50% der Bausparsumme.
Die Besicherung von Baudarlehen erfolgt in jedem Fall durch Eintragung einer Grundschuld auf dem Objekt, welches errichtet oder renoviert werden soll. Sollte diese Sicherheit nicht ausreichen, werden weitere Sicherheiten, zum Beispiel die Abtretung von Bauspar- oder Lebensversicherungsverträgen, akzeptiert.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/baudarlehen.php
verwandte Begriffe:
Abtretung, Annuitätendarlehen, Baudarlehen, Baurechnungen, Bauspardarlehen, Besicherung von Baudarlehen
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