Baubeschreibung

15. Dezember 2007 | geschrieben von baufi

Wird ein Haus über einen Bauträger errichtet oder erfolgt der Bau eines Fertighauses, gehört eine Baubeschreibung zwingend zum Bauauftrag an das Unternehmen. Sie soll dem Bauherren Auskunft darüber geben, mit welchen Techniken und vor allem mit welchen Materialien sein Haus erbaut wird.
In der Baubeschreibung werden daher alle beauftragten Gewerke beschrieben und deren Leistung aufgelistet. So werden im Bereich der Sanitätsinstallation Angaben über die Anzahl der Waschbecken, Duschen etc. gemacht, auch wird die jeweilige Größe des Objektes angegeben. Bei der Elektroinstallation gibt die Baubeschreibung Auskunft darüber, wie viele Steckdosen und Schalter pro Zimmer geplant sind.
Auf Wunsch des Bauherren sind natürlich Änderungen der Baubeschreibung sowie Zusätze möglich.
Die Baubeschreibung ist auch bei Beantragung des Darlehens vorzulegen, um den Wert des Hauses ermitteln zu können.

Die vorübergehende Verwendung dieses Textes oder Auszügen daraus ist bei Angabe der Quelle erlaubt. Zur Quellenangabe nutzen Sie bitte folgenden Verweis:

http://www.baufinanzierungslexikon.com/baubeschreibung.php

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