Bauanzeige
14. Dezember 2007 | geschrieben von baufiUnter einer Bauanzeige versteht man ein vereinfachtes Verfahren zur Baugenehmigung. Dies kann zum Beispiel bei Garagen angewandt werden, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten, denn diese Errichtung ist nicht baugenehmigungs- sondern lediglich bauantragspflichtig. Die genauen Bestimmungen hierfür findet man in der Bauanzeigenverordnung.
Die Bauanzeige muss bei der zuständigen Baubehörde in schriftlicher Form eingereicht werden. Weiterhin müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: der Entwurf des Bauvorhabens, die Erklärung eines Sachverständigen sowie eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für die Bauanzeige gegeben sind sowie ein Lageplan.
Wurde die Bauanzeige bei der Behörde eingereicht, hat diese vier Wochen Zeit, Einwände gegen den Bau zu erheben. Ist dies nicht der Fall, gilt die Bauanzeige nach Ablauf der Frist als genehmigt, der Bau kann beginnen.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/bauanzeige.php
verwandte Begriffe:
Bauanzeige, Bauanzeigenverordnung, Baubehörde, Baugenehmigung
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