Bauantrag
13. Dezember 2007 | geschrieben von baufiWer ein Haus bauen oder umbauen oder eine Garage errichten möchte, muss sich dies vom zuständigen Bauamt genehmigen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein Bauantrag, der von einem Architekten erstellt wurde.
Notwendige Unterlagen, die ein Bauantrag unbedingt enthalten muss, sind neben den Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 auch der amtliche Lageplan sowie eine Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen.
Weiterhin muss der Bauantrag verschiedene Berechnungen enthalten, so die Berechnung des umbauten Raumes, die Grundfläche des Hauses, die Wohnfläche sowie die Nutzfläche. Auch die Angabe von Rohbau- und Gesamtkosten ist notwendig.
Zudem muss dem Bauantrag eine Wärme- und Schallschutznachweis sowie die statische Berechnung beigelegt werden. Da diese Unterlagen jedoch nicht entscheidungsrelevant sind, können sie auch nachgereicht werden.
In der Regel haben die Bauämter eine Zeitspanne von drei Monaten, um über einen Bauantrag zu entscheiden.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/bauantrag.php
verwandte Begriffe:
Bauamt, Bauantrag, Bauantrag Garage, Bauantrag Haus
Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu hinterlassen.