Bankvorausdarlehen

12. Dezember 2007 | geschrieben von baufi

Soll ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden, müssen zuerst die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese sind zum einen die Ansparung von 40-50% der Bausparsumme, weiterhin ist es das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl.
Da auch bei Soforteinzahlung des notwendigen Betrages eine Wartezeit von durchschnittlich 22-28 Monaten eingehalten werden muss, werden Bankvorausdarlehen vergeben.
Die Voraussetzung für den Erhalt ist das Vorhandensein eines Bausparvertrages sowie der Nachweis der Besparung. Der Bausparvertrag wird zudem als Sicherheit für den Kredit abgetreten.
Bankvorausdarlehen sind immer tilgungsfreie Darlehen. Während der Laufzeit zahlt der Kunde also nur die Zinsen, die Tilgung erfolgt am Ende in einer Summe durch die Zuteilung des Bausparvertrages. Aus diesem Grund wird das Bankvorausdarlehen auch maximal in Höhe der Bausparsumme vergeben.
Einige Bausparkassen bieten seit einiger Zeit auch Konstant-Darlehen an. Dies ist die Kombination aus Bausparvertrag und Vorausdarlehen und sichert dem Kunden so die Zinsbindung bis zur vollständigen Tilgung.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/bankvorausdarlehen.php

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