Avalgebühr
07. Dezember 2007 | geschrieben von baufiWird ein Aval, also eine Garantie von der Bank für einen Kunden übernommen, muss dieser für das von der Bank übernommene Risiko Gebühren, die so genannte Avalgebühren, entrichten.
Dies ist zum einen die Bearbeitungsgebühr für die Erstellung des Avals, denn hierzu sind umfangreiche Bonitätsprüfungen notwendig. Bei Unternehmen müssen Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen geprüft werden, Privatpersonen müssen ihre Einkommens- und Vermögenssituation offen legen.
Diese Bearbeitungsgebühr wird einmalig erhoben, sie beträgt in der Regel 1% des Bürgschaftsbetrages.
Avale werden zwar meist unbefristet vergeben, trotz dessen prüft die Bank jährlich, ob die Gewährung noch möglich ist. Hierfür wird eine Avalgebühr erhoben, die durchschnittlich 0,5%-1% pro Jahr beträgt. Sie wird meist einmal jährlich dem Konto des Kunden belastet.
Generell sind die Avalgebühren jedoch geringer, als die Kosten für die Aufnahme eines Darlehens. So bleibt das Unternehmen liquide.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/avalgebuehr.php
verwandte Begriffe:
Aval, Avale, Avalgebühr, Bonitätsprüfung, Darlehen, liquide
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