Aval
07. Dezember 2007 | geschrieben von baufiUnter einem Aval versteht man die Bürgschaft oder Garantie eines Kreditinstitutes, welche zur Sicherung der Ansprüche eines Dritten gegeben wird. Die Bank steht also für ihren Kunden ein, dass Zahlungen während einer bestimmten Zeit geleistet oder Waren geliefert werden. Aus diesem Grund werden Avale auch nur an Kunden mit guter Bonität vergeben, um das Risiko zu begrenzen.
Bei Avalen handelt es sich nicht um Darlehen, die ausgezahlt werden, sondern um so genannte Eventualverbindlichkeiten, denn die Bank muss erst bei Eintreten eines bestimmten Ereignisses, zum Beispiel der Insolvenz des eigenen Kunden, diese Zahlung leisten.
Avale gibt es in verschiedenen Bereichen. Im privaten Bereich existieren vermehr Mietavale. Hier sichert die Bank die Mietzahlung an den Vermieter ab, der Mieter muss in diesem Fall keine Mietkaution leisten.
Im Bereich des Wohnungsbaues gibt es das Gewährleistungsaval. Sollte eine Baufirma während der Gewährleistungszeit insolvent werden, steht die Bank für die Gewährleistungsansprüche ein.
Der Grund für die Beantragung eines Avals ist die Erhaltung von Liquidität.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/aval.php
verwandte Begriffe:
Aval, Bonität, Bürgschaft, Eventualverbindlichkeiten, Gewährleistungsaval, Insolvenz, Liquidität, Mietavale, Mietkaution
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