Auszahlung
05. Dezember 2007 | geschrieben von baufiNach Genehmigung eines Darlehens erstellt die Bank einen Kreditvertrag, in dem die Auszahlungsvoraussetzungen sowie die bereitstellungsfreie Zeit angegeben sind.
Voraussetzung für die Auszahlung eines Darlehens sind alle Unterschriften auf dem Kreditvertrag sowie die Stellung der Sicherheiten. Weiterhin müssen vor Auszahlung des Darlehens die geplanten Eigenmittel eingesetzt werden.
Wurde ein Haus gekauft, erfolgt die Auszahlung nach Eingang der Fälligkeitsmittelung vom Notar. Das Darlehen wird dann direkt von der Bank an den Verkäufer des Hauses in einer Summe überwiesen.
Bei Neubauten gestaltet sich die Auszahlung komplizierter. So kann diese nur nach belegtem Baufortschritt erfolgen. Sofern ein Architekt beauftragt wurde, bestätigt dieser den Baufortschritt, wird ein Haus jedoch vorwiegend in Eigenleistung errichtet, müssen Rechnungen für die Materialbeschaffung vorgelegt werden.
Generell ist ein Darlehen in einer bestimmten Frist abzurufen. Kann die Auszahlung innerhalb der Frist nicht erfolgen, müssen Bereitstellungszinsen gezahlt werden.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/auszahlung.php
verwandte Begriffe:
Auszahlung, bereitstellungsfreie Zeit, Bereitstellungszinsen, Darlehen, Eigenleistung, Fälligkeitsmittelung, Genehmigung, Kreditvertrag
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