Ausfallbürgschaft

04. Dezember 2007 | geschrieben von baufi

Eine Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft und kann als zusätzliche Kreditsicherheit, zum Beispiel neben der Sicherungsübereignung von Maschinen oder einer Grundschuldbestellung, dienen. Voraussetzung für die Stellung einer Ausfallbürgschaft ist ein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen des Bürgen, um bei Kreditausfall eintreten zu können.
Im Falle einer Insolvenz des Kreditnehmers werden die der Bank gestellten Sicherheiten durch Verkauf der Maschinen oder Zwangsversteigerung der Immobilie verwertet. Kann diese Verwertung jedoch die noch ausstehende Darlehenssumme nicht zu 100% decken, muss der Ausfallbürge für den Differenzbetrag einstehen.
Allerdings hat der Bürge das Recht der Einrede der Vorausklage. Dies besagt, dass die Bank vor Inanspruchnahme des Bürgen eine Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners betreiben muss.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/ausfallbuergschaft.php

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