Aufwendungszuschüsse

03. Dezember 2007 | geschrieben von baufi

Als Aufwendungszuschüsse werden Fördergelder des Staates bezeichnet, die für den privaten Wohnungsbau eingesetzt werden können. Sie können entweder als Darlehen oder als Zuschuss für die jeweiligen Eigentümer ausbezahlt werden. Die Gewährung als Aufwendungszuschuss hat den Vorteil, dass diese nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Gewährung der Aufwandszuschüsse ist zeitlich begrenzt. Oft werden sie über einen vorher festgelegten Zeitraum in monatlichen Raten ausgezahlt. Diese Raten sinken zudem Monat für Monat.
Voraussetzung für den Erhalt der Aufwendungszuschüsse sind festgelegte Einkommensgrenzen. Weiterhin darf das Wohneigentum gewisse Grenzen nicht überschreiten. Die Voraussetzungen sind jedoch in jedem Bundesland anders.
Die genauen Förderkriterien für den Erhalt der Aufwendungszuschüsse erhalten Antragsteller bei den zuständigen Ämtern.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/aufwendungszuschuesse.php

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