Aufwendungshilfen
02. Dezember 2007 | geschrieben von baufiUm Menschen mit geringem Einkommen oder Familien mit vielen Kindern den Kauf oder den Bau eines Hauses zu ermöglichen, vergibt der Staat Aufwendungshilfen. Diese können entweder als Darlehen oder als Geldmittel ausgegeben werden. Sie sollen die Belastung aus den Kreditraten senken.
Aufwendungshilfen werden meist über mehrere Jahre (10-16 Jahre) ausbezahlt. Die Höhe reduziert sich im Laufe der Jahre, da in der Regel auch die Darlehensbelastung nach einigen Jahren sinkt.
Für den Erhalt von Aufwendungshilfen müssen jedoch Einkommensgrenzen sowie Wohnflächengrenzen eingehalten werden.
Die Höhe der Aufwendungshilfen sowie deren Laufzeiten und die Kriterien für den Erhalt unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Informationen findet man in den Förderkriterien des eigenen Bundeslandes, diese findet man entweder im Internet oder im zuständigen Landratsamt.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/aufwendungshilfen.php
verwandte Begriffe:
Aufwendungshilfen, Darlehen, Einkommensgrenzen, Förderkriterien, Geldmittel, Kreditraten, Wohnflächengrenzen
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