Aufwendungsdarlehen
01. Dezember 2007 | geschrieben von baufiAufwendungsdarlehen werden Darlehen bezeichnet, die vom Staat zum Beispiel für den privaten Wohnungsbau vergeben werden und mit einem günstigen Zins bzw. zinslos ausgestattet sind.
Die Vergabe von Aufwendungsdarlehen ist jedoch an gewissen Voraussetzungen geknüpft. So muss der Kunde entweder bestimmte Einkommensgrenzen vorweisen, oder es werden Familien unterstützt, in denen Schwerbehinderte wohnen. Auch Familien mit vielen Kindern erhalten diese Zuwendungen. Sie sollen diese Menschen beim Erwerb oder der Modernisierung ihres Eigentums unterstützen und gleichzeitig die monatliche Belastung hieraus senken.
Aufwendungsdarlehen können nicht für jeden beliebigen Zweck eingesetzt werden. Sie müssen für den Wohnungsbau, zum Beispiel für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten eingesetzt werden. Weiterhin werden diese Darlehen gewährt, wenn alternative Energien genutzt werden.
Für die Beantragung von Aufwendungsdarlehen sollten Kreditnehmer in erster Linie ihre Hausbank aufsuchen, die den Antrag an die kreditgebende Stelle weiterleitet.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/aufwendungsdarlehen.php
verwandte Begriffe:
alternative Energien, Aufwendungsdarlehen, Belastung, Einkommensgrenzen, Hausbank, Wohnungsbau
Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu hinterlassen.