Arbeitnehmersparzulage
29. November 2007 | geschrieben von baufiUm das Sparen von Arbeitnehmern zu fördern, gewährt der Staat die Arbeitnehmersparzulage. Sie wird für bestimmte Verträge gewährt, sofern die Einzahlungen hierauf direkt vom Arbeitgeber geleistet werden und die Laufzeit mindestens 7 Jahre beträgt.
Einige Arbeitgeber leisten Zuschüsse in Form der Vermögenswirksamen Leistungen. Diese werden bei Gewährung auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufgeschlagen und nach Versteuerung an den entsprechenden Vertrag überwiesen.
Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese liegen für Singles bei EUR 17.900, für Ehepaare bei EUR 35.800 zu versteuerndem Einkommen.
Die Arbeitnehmersparzulage kann auf verschiedene Produkte beantragt werden. Dies ist zum einen der Aktienfondssparplan. Hier werden Einzahlungen pro Jahr bis zu EUR 400 gefördert, und zwar mit 18%. Kunden, die weniger Risiko eingehen wollen, können die Vermögenswirksamen Leistungen auch in einem Bausparvertrag anlegen. Die Förderung beträgt hierfür 9% auf maximal 470 Euro pro Kalenderjahr.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/arbeitnehmersparzulage.php
verwandte Begriffe:
Aktienfondssparplan, Arbeitnehmersparzulage, Bausparvertrag, Einkommensgrenze, Vermögenswirksame Leistungen
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