Arbeitgeberdarlehen
28. November 2007 | geschrieben von baufiArbeitgeberdarlehen sind Darlehen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, etwa für die Bezahlung von Weiterbildungsmaßnahmen oder zur Schaffung von privatem Wohneigentum. Sie dürfen jedoch nicht vergeben werden, um Produkte des Unternehmens zu erwerben.
Stellt der Arbeitgeber diese Darlehen zur Verfügung, müssen sie allen Mitarbeitern gleichermaßen offen stehen, es darf also keine Berufsgruppe benachteiligt werden. Der Arbeitgeber darf die Kreditvergabe aber verweigern, wenn zum Beispiel Lohnpfändungen vorliegen.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten für Arbeitgeberdarlehen die gleichen zivilrechtlichen Vorschriften wie für „normale“ Darlehen auch.
Generell sollte für Arbeitgeberdarlehen die Schriftform gewählt werden. Hierin sollten die wichtigen Regelungen wie Darlehenshöhe, Verzinsung, Rückzahlung und Kündigung enthalten sein.
Die Rückzahlung wird in der Regel mit den laufenden Gehaltszahlungen verrechnet. Dies ist jedoch nur bis zur Höhe der aktuellen Pfändungsfreigrenzen möglich.
Durch Arbeitgeberdarlehen entstehen in einigen Fällen geltwerte Vorteile, vor allem wenn die Verzinsung unter den marktüblichen Konditionen vereinbart wird.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/arbeitgeberdarlehen.php
verwandte Begriffe:
Arbeitgeberdarlehen, Baufinanzierung, Darlehenshöhe, Pfändungsfreigrenzen
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