Anschaffungskosten
27. November 2007 | geschrieben von baufiDie Anschaffungskosten bezeichnen die Kosten, die für den Erwerb eines Gegenstandes oder einer Immobilie aufgewendet werden müssen.
Die Aufstellung der notwendigen Anschaffungskosten sind ein wichtiger Bestandteil bei Kreditanträgen, da nur so der Wert einer Immobilie sowie die finanzielle Situation eines Kreditkunden ermittelt werden kann.
Zu den Anschaffungskosten gehört neben dem Kaufpreis der Immobilie auch eventuell notwendige Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten. Um deren Höhe zu ermitteln, müssen Kostenvoranschläge von Handwerkern eingeholt werden. Auch Architekten erstellen eine solche Übersicht.
Zu den Anschaffungskosten gehören weiterhin die Grunderwerbssteuer von derzeit 3,5%, anfallende Notar- und Gerichtskosten (ca. 2% vom Kaufpreis) sowie ggf. anfallende Maklergebühren gehören hierzu.
Erst wenn die Summe der Anschaffungskosten feststeht, kann der notwendige Finanzierungsbedarf unter Einrechnung von Eigenkapital und Eigenleistung festgestellt werden.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/anschaffungskosten.php
verwandte Begriffe:
Anschaffungskosten, Architektenkosten, Eigenleistung, Grunderwerbssteuer, Immobilie, Maklergebühren, Modernisierungsarbeiten, Renovierungsarbeiten
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