Anpassungstermin
26. November 2007 | geschrieben von baufiBei langfristigen Darlehen, den so genannten Annuitätendarlehen, werden die Zinsen nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern nur für eine bestimmte Zeit festgeschrieben (Zinsbindungszeit). Zum Ende der Zinsbindungszeit müssen die Konditionen marktgerecht angepasst bzw. das Darlehen abgelöst oder umgeschuldet werden.
In der Regel erhält der Kunde drei Monate vor dem Anpassungstermin ein Prolongationsangebot der Bank, welches die Konditionen für die Fortführung des Darlehens enthält. Mit der Unterschrift auf demselben wird das Darlehen für weitere 5-15 Jahren festgeschrieben. Sollte das Prolongationsangebot nicht den Kundenerwartungen entsprechen, ist die Ablösung durch eine andere Bank bis zum Anpassungstermin möglich. Bei einer Ablösung ist jedoch zu bedenken, dass sowohl Bearbeitungsgebühren als auch Gebühren für die Übertragung der Sicherheiten (Grundschulden) anfallen können.
Meldet sich der Kunde bis zum Anpassungstermin nicht bei seiner Bank, wird das Darlehen fällig gestellt und ist sofort zurückzuzahlen.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/anpassungstermin.php
verwandte Begriffe:
Annuitätendarlehen, Anpassungstermin, Prolongationsangebot, Zinsbindungszeit
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