Annahmeerklärung
24. November 2007 | geschrieben von baufiWird ein Darlehen durch die Bank angenommen, wird in der Regel sofort eine Annahmeerklärung an den Kunden versandt, die Bearbeitung der Darlehens- und Sicherheitenverträge erfolgt im Anschluss. Mit Zugang der Annahmeerklärung kann der Kunde davon ausgehen, dass die Bank das Darlehen ausbezahlt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Annahmeerklärung beinhaltet neben dem Darlehensnominalbetrag auch den vereinbarten Zinssatz sowie die Darlehenskontonummer. Weiterhin werden in der Annahmeerklärung noch fehlende Unterlagen sowie die notwendigen Sicherheiten, die vor Auszahlung des Darlehens gestellt werden müssen, aufgelistet.
Mit Zusendung der Annahmeerklärung wird die Bank in der Regel auch die Unterlagen zur Grundschuldbestellung an den Kunden senden, sofern diese als Sicherheit vereinbart wurde, damit der Kunde einen Termin beim Notar vereinbaren kann.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/annahmeerklaerung.php
verwandte Begriffe:
A, Annahmeerklaerung, Bank, Darlehen, Darlehenskontonummer, Darlehensnominalbetrag, Darlehensvertraege, Grundschuldbestellung, Notar, Sicherheitenvertraege
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