anfänglicher effektiver Jahreszins

23. November 2007 | geschrieben von baufi

Der effektive Jahreszins drückt die tatsächlichen Kosten eines Kredites aus und beinhaltet neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren oder ein vereinbartes Disagio. Weitere bestimmende Faktoren sind die Tilgungsverrechnung (monatlich oder vierteljährlich) sowie die Zinsfestschreibungsdauer. Anhand des effektiven Darlehenszinses sind Vergleiche von Kreditangeboten verschiedener Banken erst möglich.
Die Berechnung des effektiven Jahreszinses ist in der Preisangabenverordnung geregelt. Werden Verbraucherdarlehen (auch Ratenkredite oder Konsumentenkredite) vergeben, gehört der effektive Jahreszins zu den Pflichtangaben im Kreditvertrag.
Bei Darlehen, bei denen ein variabler Zins vereinbart wurde oder bei dem sich die Kosten ändern können, wird der effektive Jahreszins auch als anfänglicher effektiver Jahreszins angegeben. Dies ist in der Regel bei Annuitätendarlehen der Fall, bei denen lediglich ein anfänglicher Tilgungssatz (Bsp. anfänglich 1% der Darlehenssumme) vereinbart wird.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/anfaenglicher-effektiver-jahreszins.php

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