Anderkonto
23. November 2007 | geschrieben von baufiEin Anderkonto ist ein Treuhandkonto, welches von Rechtsanwälten, Notaren oder Insolvenzverwaltern geführt wird. Dieses Konto wird auf den Namen des Treuhänders eröffnet, geführt wird es jedoch für fremde Rechnung.
Als Beispiel für die Nutzung eines Anderkontos ist ein notariell geschlossener Kaufvertrag, bei dem der Übergang der Sache bei Bezahlung des Kaufpreises erfolgt. Der Notar überwacht den Zahlungseingang auf dem Anderkonto, der Übergang von Ware und Geld erfolgt Zug um Zug.
Die Gelder hierauf werden treuhänderisch verwaltet und zählen nicht zum Eigentum des Rechtsanwaltes oder Notars. Sie können daher bei dessen Insolvenz nicht gepfändet werden.
Für die Führung von Anderkonten gelten spezielle Bedingungen.
Generell eröffnen Notare oder Rechtsanwälte für jeden Mandanten ein eigenes Anderkonto, um Zahlungen besser im Überblick zu haben. Müssen jedoch mehrere kleinere Beträge verwaltet werden, ist auch die Eröffnung eines Sammelanderkontos möglich.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/anderkonto.php
verwandte Begriffe:
A, Anderkonto, Insolvenz, Sammelanderkontos, Treuhandkonto
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