Amtlicher Lageplan
22. November 2007 | geschrieben von baufiDer amtliche Lageplan ist ein Verzeichnis, welches dem Betrachter Auskunft über die genaue Lage und den Schnitt eines Grundstückes gibt. Der Lageplan wird von den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführt und kann dort bei berechtigtem Interesse angefordert werden.
Doch nicht nur das Grundstück selbst ist auf einem amtlichen Lageplan erkennbar. Auch die hierauf errichteten Gebäude sowie die angrenzenden Grundstücke können angesehen werden.
Ein amtlicher Lageplan ist nicht nur bei Beantragung einer Baugenehmigung notwendig, sondern auch bei einem Darlehensantrag. Nur anhand dessen kann das Grundstück sowie das herauf errichtete Gebäude von der Bank anhand einer Wertermittlung bewertet werden. Er gehört damit zu den Bonitätsunterlagen, die jeder Kunde einreichen muss. Um den Kunden zu entlasten, kann die Bestellung eines amtlichen Lageplanes auch vom Mitarbeiter der Bank übernommen werden. Hierzu ist jedoch die Unterschrift des Kunden notwendig. Die Kosten für die Erstellung trägt der Kunde.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/amtlicher-lageplan.php
verwandte Begriffe:
A, Amtlicher Lageplan, Baugenehmigung, Bonitaetsunterlagen, L, Lageplan, Wertermittlung
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